Im Zuge einer Streckensperre wurden entlang einer Bahnstrecke forstliche Nutzungen durchgeführt, die für die sichere Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erforderlich waren. Diese sicherheitsrelevanten Schlägerungsmaßnahmen wurden von der SYNALP geplant und in der Umsetzung als forstliche Aufsicht begleitet. Zusätzlich hat bei personellen Engpässen die SYNALP die Sicherungsaufsicht gestellt.